Einige nur für den privaten Gebrauch recherchierte Informationen zur Geschichte des Kleingartenwesens in Sachsen und Dresden

(Genauere Informationen liefern die am Ende des Dokuments angegebenen Quellen.)

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5300 bis 5000 v. Chr.  Zwischen Rötha und Espenhain wurden Sachsens erste Gärten angelegt. Es handelte sich um zwei von doppelten Palisaden abgegrenzte Gartenbereiche.
Mit diesem Sieb wurde damals gearbeitet.[10]

( Die erste jungsteinzeitliche Besiedlung Sachsens aus Richtung Böhmen ist auf 5500 v. Chr. datiert.[4]
Später siedelten germanische und slawische Stämme im heutigen Sachsen.)

1173  n. Chr.   Die Gründung einer Kolonistengemeinde durch fränkische Siedler am Ort des heutigen Dresden wird um das Jahr 1173 vermutet.[5]

31. März 1206   Erste  urkundliche Erwähnung Dresdens.

  Mittelalter   Die Kurfürstenfamilie stellte - um Not zu lindern - armen Dresdner Bürgern kleinere Anbauflächen zur Verfügung, die sogenannten Armengärten.

10. Mai 1864   Eltern von Schülern der 4. Bürgerschule in Leipzig gründeten auf Initiative des Direktors Dr. Ernst Hauschild einen Erziehungsverein, den sie nach dem Leipziger Arzt und Pädagogen Dr. Moritz Schreber benannten. Aus den Schreberplätzen entwickelten sich die Schrebergärten. Die neue Struktur – Kinderspielplatz mit umliegenden Gärten – erwies sich als zukunftsträchtig.[3]

  19. Jahrhundert   Weitere Vorläufer der Kleingartenvereine entwickelten sich aus Bewegungen „Zurück zur Natur“. Ein erster Garten der Naturheilbewegung ist um 1890 in Löbtau erwähnt. Die ersten Kolonien entstanden ab 1892 entlang von Bahn­strecken in Pieschen und Trachau. Eine dritte Ursprungslinie des deutschen Kleingartenwesens ist die Schaffung von Gärten durch Eisenbahn­bedienstete und Fabrikarbeiter mit Unterstützung von Industriellen. Auch leitende Beamte von Institutionen wie der Preußisch-Hessischen Staatsbahn und der Reichsbahn, erkannten den Wert von Kleingärten. Sie unterstützten und förderten diesbezügliche Aktivitäten ihrer Arbeiter und Angestellten oder legten planmäßig Kleingartenanlagen an. Weiterhin sind im 19. Jahrhundert und auch später viele Gartenbauvereine entstanden, die Interesse am Gartenbau und dadurch den Sinn für die Natur fördern sollten.[3]

  14. November 1907   14 sächsische Kleingärtnervereine gründeten in Leipzig den "Verband der Garten- und Schrebervereine".

  1909   Gründung des „Zentralverbandes deutscher Arbeiter- und Schrebergärten“ in Berlin.

  1911   Gründung des  „Verband Dresdner Garten- und Schrebervereine“, der bis heute als Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V. fortbesteht.

  1914   Ab 1914 entstanden auch in Dresden Arbeitslosengärten. Die Bewirtschaftung eines Kleingartens wurde als wichtiger ernährungs­wirtschaftlicher Faktor gewertet.

31.07.1919   Die als Reichsgesetz beschlossene Kleingartenverordnung vom 31.07.1919 schaffte die Zwischenpächter, die am Pachtzins verdienten, ab und reduzierte den Pachtzins bei bestätigter Gemeinnützigkeit.

  4. August 1921   Gründung des  „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“

  28. bis 31. Juli 1933   Die demokratischen Strukturen des deutschen Kleingartenwesens wurden auf dem Kleingärtnertag vom 28. bis 31. Juli 1933 in Nürnberg endgültig beseitigt. Auf Anordnung der Reichsleitung der NSDAP wurde am 29. Juli 1933 der „Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutsch­lands“ e. V. auf dem 9. Reichskleingärtnertag in Nürnberg gegründet. Die deutschen Kleingärtner sollten – wie die ganze Gesellschaft – nach dem „Führerprinzip“ geleitet werden. Sie sollten „gleichgeschaltet“ und unter den direkten Einfluss der NSDAP gestellt werden. Die Organisation der Kleingärtner sollte eine „gemeinnützlich“ tätige Bewegung in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft sein. Der am 14. August 1921  gegründete „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“ war somit aufgelöst. Das ursprünglich von den Idealen der Lebensreform- und der Schreberbewegung geprägte Dresdner Kleingartenwesen wurde schon bald von den Nazis in ihre Blut-und-Boden-Ideologie integriert. Mitglied eines Kleingärtnervereins konnte nur werden, wer „Reichsdeutscher arischer Abstammung“ war. Für Juden waren Kleingärten verboten.[3]

  1937   Der Reichsbund rief zu einem Wettbewerb um den „Goldenen Spaten“ auf, durch den die Städte und Gemeinden angeregt werden, Dauerkleingärten zu schaffen.[3]   Bei allen Gelegenheiten wurde durch die NSDAP-Führung den Kleingärtnern die Pflicht auferlegt, an der „Erzeugungsschlacht“ teilzunehmen. Da aber noch nicht alle Kleingärten so bewirtschaftet waren, wie es die ernährungspolitische Lage erforderte, sei die „Erziehung der Kleingärtner … zu diesem Pflichtbewusstsein die gegenwärtige Hauptaufgabe der Kleingärtnerorganisation.“[3]

  10.06.1945  Befehl Nr. 2 der sowjetischen Militäradministration: Auch Gartenvereine wurden neben Parteien, Verbänden verboten.

  14.02.1946   Der Beschluss der Landesverwaltung Sachsen "Über die Neuregelung des Kleingartenwesens" sicherte den Fortbestand der Kleingartenanlagen. [8]

  17. September 1946   Beschluss der SED-Führung  zur  Bildung von „Vereinigungen der Kleingartenhilfe“.[3]

  2. Juni 1948   Das sächsische Innenministerium verhängte über die Kleingartenhilfe ein Polizeiverbot.[3]

  1. November 1948    Beschluss der Parteiführung der SED, die Organisation der Kleingartenhilfe auf Orts und Kreisverbänden zuzulassen und sie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zu unterstellen. Im Beschluss zur Bildung der „Vereinigung der Kleingartenhilfe des FDGB“ heißt es:
„1. Organisationen von Kleingärtnern und Kleintierzüchtern sind nur im örtlichen und im Kreismaßstab zulässig.
2. Zur politischen und wirtschaftlichen Lenkung und Förderung der Kleingartenvereine bilden die Ausschüsse des FDGB im Landes- und Kreismaßstab eine Abteilung für Kleingartenhilfe und Kleintierzucht.
3. Die Frage der Saatgutbeschaffung etc. für die Kleingärtner ist durch die Gartenverwaltungen der einzelnen Städte zu erledigen.
4. Die zur Zeit bestehenden Landesleitungen der Verbände der Kleingartenhilfe und der Kleintierzuchtverbände sind aufzulösen.
5. Die vorhandenen Kleingärtner- und Kleintierzüchter- Zeitungen sind durch den FDGB weiter herauszugeben.
6. Die personelle Besetzung der Kleingärtner und Kleintierzüchterabteilung bei den FDGB-Ausschüssen ist in Gemeinschaft mit der personalpolitischen Abteilung der Landesvorstände der Partei vorzunehmen.“ [3]

  15. Juli 1952  Das Politbüro des ZK der SED beschloss die Schaffung einer selbstständigen Organisation der Kleingärtner.[3]

  22. April 1954   Die Regierung der DDR erließ  die „Verordnung zur Förderung des Kleingarten- und Siedlungswesens und der Kleintierzucht.“
In Folge dieser Verordnung wurde eine Reihe von Durchführungsbestimmungen erlassen, unter anderem erfolgte die Löschung der Kreisorganisationen der Kleingartenhilfen des FDGB per 30.06.1954 aus dem Vereinsregister. Die neuen Kreisverbände der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter gliederten sich in Betriebs- und Ortssparten, wurden den Räten der Kreise unterstellt und mussten dort registriert werden. [3]

  1963   Das Statut des VKSK (Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter) wurde beschlossen.
(1) Der Verband ist die demokratische Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter.
(2)Der Verband fördert die die Entfaltung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Tätigkeit aller Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, deren Arbeit gleichzeitig der Erholung und Entspannung seiner Mitglieder dienen soll.
(3)Der Verband lässt sich in seiner Tätigkeit von der Politik der Partei der Arbeiterklasse und unserer Arbeiter-und-Bauernmacht leiten und setzt seine ganzen Kräfte ein für den Sieg des Sozialismus in der DDR. Er hilft damit, durch die bewusste und aktive Teilnahme seiner Mitglieder an der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne die DDR – die feste Basis im Kampf um die Sicherung des Friedens und die nationale Wiedergeburt Deutschlands – zu stärken.

  1984    Die Kleingärtner hatten in der DDR ihren Anteil zur Versorgung der Bevölkerung zu leisten. Das wurde offensiv gefordert.



Die Abrechnung erfolgte über „Ökonomische Leistungskarten“. Diese wurden aber weitgehend nach „Gutdünken“ ausgefüllt. Die Angaben wurden auch nicht überprüft.



  03.10.1990   Entsprechend dem Einigungsvertrag wurde das Bundeskleingartengesetz für das ehemalige Gebiet der DDR gültig. Die vor dem 01.10.1990 errichteten Baulichkeiten und Ausstattungen fallen unter Bestandsschutz.

  31.05.1994   Abschluss des Generalpachtvertrages zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Stadtverband "Dresdner Gartenfreunde". Damit erhielt der Stadtverband als Zwischenpächter 180 ha kleingärtnerisch genutzter Fläche.

  2010   Im Jahr 2010 waren in Dresden rd. 50.000 Bürger in 367 Kleingartenvereinen organisiert und bewirtschafteten 23.500 Parzellen.[7]

  Juni 2013   1500 Gärten waren in Dresden durch das Hochwasser überschwemmt. Rund 100 Gärten wurden danach mehr oder weniger freiwillig endgültig aufgegeben. [9]

  4.3.2014   DNN vom 4.3.2014 : „Wir geben Parzellen nicht kampflos auf“. Private Begehrlichkeiten , städtebauliche Projekte und Hochwasser – die Dresdner Kleingärtner kämpfen um ihre Scholle. Im Artikel wird berichtet, dass der Stadtverband Interessenvertreter von 50.000 Schrebern, die in 364 Vereinen organisiert sind und rund 23.330 Parzellen bewirtschaften, ist. Der Fortbestand von immer mehr Kleingärten ist in Gefahr. „Es wird immer nur überlegt, wie man uns am besten los wird.“ [9]



Quellen:

[3] http://lsk-kleingarten.de/page/geschichte/buch-geschichte-des-  kleingartenwesens-in-sachsen/download/

[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen

[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Dresden

[7] Dresdens grüne Oasen. Stadtmuseum Dresden.2011.

[8] Die Kleingartenbewegung in der Landeshauptstadt Dresden von den Anfängen bis zur Gegenwart. 2010.

[9] DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN vom  4.3.2014

[10] DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN vom  8./9.März 2014



Weitere Literatur/ Internet

http://lsk-kleingarten.de/page/geschichte/die-schreberbewegung/

http://www.lsk.cometo.de/cms/?id=449  
Jahrbuch zur Geschichte des Kleingartenwesens in Sachsen

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